- erstes abgeschlossenes berufsqualifizierendes Hochschulstudium*
- mindestens drei Jahre berufspraktische Erfahrungen
- Nachweis mindestens fünfjähriger Englischkenntnisse
- Bestehen eines Aufnahmegesprächs
*Für Bewerberinnen und Bewerber ohne ersten Hochschulabschluss oder mit BA-/VWA-Abschluss kann dieser Nachweis der erforderlichen intellektuellen und fachlichen Fähigkeiten sowie entsprechender beruflicher Leistungen durch einen Eignungstest ersetzt werden.